Vermittlungs
vertrag
Dieser Vermittlungsvertrag regelt die Zusammenarbeit zwischen dir als Vermittler:in und der DITTRICH & PARTNERS GmbH (nachfolgend «D&P») im Rahmen des FIVE MOVES Partner-Programms. Mit dem Absenden des Bewerbungsformulars und der Aktivierung deines Partner-Codes durch D&P kommt dieser Vertrag in der hier hinterlegten Version (v1.0) zustande.
Parteien
Dieser Vertrag wird geschlossen zwischen:
| Partei A | Angabe |
|---|---|
| Firma | DITTRICH & PARTNERS GmbH |
| Adresse | Brodlaube 18, 4310 Rheinfelden, Schweiz |
| UID | CHE-192.735.800 |
| HR-Nummer | CH-400.4.036.235-8 |
| Vertretung | Andreas Dittrich, Geschäftsführer |
| partner@fivemoves.org |
Partei B ist die im Bewerbungsformular angegebene natürliche oder juristische Person (nachfolgend «Vermittler:in» oder «Partner:in»). Die im Bewerbungsformular hinterlegten Stammdaten (Name, Adresse, Land, Rechtsform, ggf. Firmenname, ggf. UID/USt-IdNr., Zahlungsverbindung) sind integraler Bestandteil dieses Vertrags.
Gegenstand
Vermittler:in vermittelt Endkund:innen für ausgewählte Produkte der D&P unter der Marke FIVE MOVES. Die Vermittlung erfolgt ausschliesslich über den persönlichen Partner-Link mit eindeutigem Affiliate-Code, der nach Freigabe durch D&P bereitgestellt wird.
2.1 · Aktuell vermittelbare Produkte
- Journal Lebendige Weiblichkeit – Online-Kurs, Endkundenpreis CHF 149 (inkl. MwSt)
2.2 · Erweiterung der Produktliste
D&P kann weitere Produkte zur Vermittlung freigeben. Die jeweils aktuelle Produktliste mit Preisen und Provisionssätzen wird im Partner-Portal unter /partner/material geführt. Eine Aufnahme weiterer Produkte ist keine Vertragsänderung und bedarf keiner erneuten Unterzeichnung. Provisionssatz und Cookie-Dauer pro Produkt können davon abweichend in der Produktliste festgelegt werden; Default ist der in §3 hinterlegte Satz.
2.3 · Kein Vertretungsverhältnis, kein Anstellungsverhältnis
Vermittler:in ist unabhängige:r Influencer:in beziehungsweise selbständige:r Affiliate-Partner:in und tritt nicht als Vertreter:in oder Agent:in der D&P auf. Zwischen Vermittler:in und D&P besteht ausdrücklich kein Arbeitsverhältnis, kein Handelsvertreterverhältnis im Sinne von Art. 418a ff. OR und kein Auftragsverhältnis nach Art. 394 ff. OR. Vermittler:in handelt selbständig und auf eigene Rechnung.
Vermittler:in ist für die eigene AHV- und Sozialversicherungs-Anmeldung sowie -Beiträge sowie die korrekte steuerliche Behandlung der Provisionen selbst verantwortlich. D&P führt keine Sozialversicherungs-Beiträge und keine Quellensteuern ab und meldet Vermittler:in nicht bei der Ausgleichskasse an.
Vergütung
3.1 · Provisionssatz
Die Provision beträgt 30 % (dreissig Prozent) auf die Provisions-Basis (siehe §3.2). Abweichende Sätze für einzelne Produkte werden in der Produktliste im Partner-Portal kommuniziert.
3.2 · Provisions-Basis
Die Provisions-Basis errechnet sich pro vermitteltem Verkauf wie folgt:
| Position | Berechnung |
|---|---|
| Brutto-Verkaufspreis | Was der/die Endkund:in tatsächlich bezahlt hat |
| abzüglich MwSt | gemäss anwendbarem Satz (CH 8.1 %, EU produktspezifisch) |
| abzüglich Zahlungsdienstleister-Gebühr | 2.4 % auf Brutto (effektive Stripe-Gebühr per Stand Vertragsversion; Anpassung bei Tariffänderung von Stripe möglich) |
| = Provisions-Basis | davon 30 % Provision für Vermittler:in |
3.3 · Berechnungsbeispiel
Bei einem Verkauf des Journals Lebendige Weiblichkeit zu CHF 149 (inkl. 8.1 % CH-MwSt):
- Brutto: CHF 149.00
- abzüglich CH-MwSt (8.1 %): CHF 11.16
- Netto-Umsatz: CHF 137.84
- abzüglich Stripe-Gebühr (2.4 % auf Brutto): CHF 3.58
- Provisions-Basis: CHF 134.26
- Provision 30 %: CHF 40.28 (netto)
3.4 · Mindest-Auszahlungsbetrag
Auszahlungen erfolgen ab einem kumulierten Saldo von CHF 50. Wird die Schwelle in einem Monat nicht erreicht, wird der Betrag in den Folgemonat übertragen.
3.5 · Abrechnungszyklus und Zahlung
Die Abrechnung erfolgt monatlich. D&P erstellt für jeden vollen Kalendermonat eine Sammel-Gutschrift (im Sinne des Schweizer Rechnungsrechts) mit allen in diesem Monat angefallenen Provisionen, sofern der Saldo das Mindest-Auszahlungsvolumen (siehe §3.4) erreicht. Die Gutschrift wird Vermittler:in per E-Mail zugestellt.
Die Auszahlung erfolgt jeweils am 27. des Folgemonats per Banküberweisung auf die im Partner-Portal hinterlegte IBAN. Fällt der 27. auf einen Samstag, Sonn- oder Schweizer Feiertag, erfolgt die Auszahlung am nächsten Werktag. Beispiel: Provisionen aus Verkäufen im Mai werden am 27. Juni ausgezahlt.
3.6 · Rückbuchungen, Stornos und Refunds
Wird ein vermittelter Kauf vom/von der Endkund:in storniert, refundiert oder per Chargeback zurückgebucht, entfällt der Provisionsanspruch für diesen Kauf rückwirkend. Bereits ausgezahlte Provisionen werden mit zukünftigen Auszahlungen verrechnet. Bei dauerhaft negativem Saldo ist D&P berechtigt, eine Rückzahlung zu fordern; sie wird dies aber zuerst über künftige Provisionen ausgleichen, soweit das Partner-Verhältnis fortbesteht.
Tracking und Attribution
4.1 · Cookie-Dauer
Die Attribution erfolgt über einen technischen Cookie, der beim ersten Klick auf den Partner-Link gesetzt wird. Die Cookie-Dauer beträgt 90 Tage. Ein Kauf, der innerhalb dieser 90 Tage auf demselben Endgerät und im selben Browser-Profil erfolgt, wird der Vermittler:in zugeordnet.
4.2 · Last-Click-Attribution
Klickt ein:e Endkund:in innerhalb der 90-Tage-Frist auf einen Partner-Link einer anderen Partner:in, wird der Kauf der zuletzt geklickten Partner:in zugeordnet (Last-Click-Attribution).
4.3 · Voraussetzung für Provisionsanspruch
Ein Provisionsanspruch entsteht ausschliesslich, wenn der/die Endkund:in über einen gültigen Partner-Tracking-Link auf eine FIVE MOVES Seite gelangt ist und der Kauf innerhalb der Cookie-Dauer erfolgt. Käufe ohne nachweisbare Attribution lösen keinen Provisionsanspruch aus, auch wenn Vermittler:in nachweislich Marketing-Aktivitäten zugunsten von FIVE MOVES entfaltet hat.
4.4 · Manipulationsverbot
Selbstklicks zur Provisionserzeugung, Cookie-Stuffing, Fake-Käufe, sowie jede Form technischer oder manueller Manipulation der Attribution sind untersagt und führen zur sofortigen Beendigung dieses Vertrags ohne Anspruch auf noch nicht ausgezahlte Provisionen.
Pflichten der Vermittler:in
5.1 · Lauterkeit und Wahrheit
- Keine irreführende, falsche oder übertriebene Bewerbung der FIVE MOVES Produkte.
- Keine Heilversprechen, keine medizinischen Garantien, keine therapeutischen Wirkungszusagen.
- Korrekte Darstellung der Preise und Konditionen.
5.2 · Suchwort-Bidding (untersagt)
Vermittler:in darf in bezahlten Suchanzeigen (Google Ads, Bing Ads, Meta Ads, TikTok Ads u. a.) keine Markenbegriffe der D&P als Keywords oder Anzeigentexte verwenden. Untersagt sind insbesondere:
- «FIVE MOVES» in jeder Schreibweise (mit/ohne Leerzeichen, Klein-/Grossschreibung)
- «fivemoves», «fivemoves.org»
- «Sevi» und «Sévérine Bächtold-Sidler» in Kombination mit FIVE MOVES
- Produkt-Eigennamen (z. B. «Journal Lebendige Weiblichkeit»)
- nahe Tippfehler-Varianten der vorgenannten Begriffe
5.3 · Spam-Verbot
Untersagt sind: unaufgeforderte Massen-E-Mails (Spam), unaufgeforderte SMS/Messenger-Nachrichten, Bewerbung in Foren oder Kommentaren ohne thematischen Bezug, Bewerbung in Gruppen ohne Erlaubnis der Gruppen-Admins.
5.4 · Coupon-, Cashback- und Loyalty-Sites
Die Bewerbung von FIVE MOVES Produkten über Coupon-Seiten, Cashback-Plattformen, Rabatt-Aggregatoren oder vergleichbare Loyalty-Programme ist nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Genehmigung durch D&P.
5.5 · Einhaltung der Brand-Voice
Vermittler:in verpflichtet sich, bei der Bewerbung den unter /partner/material bereitgestellten Materialien und Voice-Hinweisen zu folgen, insbesondere zur respektvollen, nicht-sexualisierten Darstellung der Inhalte und zum geschützten Umgang mit dem Thema Intimität.
5.6 · Eigenständigkeit der Kommunikation
Vermittler:in verfasst eigene Inhalte und tritt nicht als Sprachrohr von D&P auf. Aussagen werden nicht als offizielle Stellungnahmen von FIVE MOVES gekennzeichnet, ausser sie sind als Zitat aus offiziellem Material erkennbar.
5.7 · Steuer- und Sozialversicherungsrechtliche Eigenverantwortung
Vermittler:in ist für die Versteuerung und gegebenenfalls Sozialversicherungs-Behandlung der erhaltenen Provisionen in ihrem/seinem Wohnsitzland selbst verantwortlich. D&P führt keine Quellensteuern oder Sozialversicherungs-Beiträge ab (mit Ausnahme der in §7 geregelten MwSt-Behandlung).
Pflichten der DITTRICH & PARTNERS GmbH
- Tracking-Infrastruktur: D&P stellt einen funktionsfähigen Partner-Link, ein Click-Tracking und eine Attribution gemäss §4 zur Verfügung.
- Partner-Portal: D&P stellt ein Portal mit Statistiken (Klicks, Conversions, Provisions-Saldo), aktueller Produktliste und Marketing-Material bereit.
- Transparente Abrechnung: Jede Gutschrift enthält pro Verkauf die Berechnungsgrundlage (Brutto, MwSt, Stripe-Gebühr, Provisions-Basis, Provision). Korrekturen werden ausgewiesen.
- Pünktliche Zahlung: Auszahlungen erfolgen innerhalb der in §3.5 zugesicherten Frist, sofern eine gültige IBAN hinterlegt ist und das Mindest-Saldo erreicht ist.
- Vorlauf bei Programm-Änderungen: Änderungen am Provisionssatz oder an wesentlichen Programm-Bedingungen werden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten per E-Mail an Vermittler:in kommuniziert.
Mehrwertsteuer-Behandlung
7.1 · Privatpersonen ohne MwSt-Pflicht
Ist Vermittler:in eine Privatperson ohne MwSt-Registrierung, wird die Provision ohne MwSt ausgezahlt. Die in §3 genannten Beträge sind die Auszahlungs-Beträge.
7.2 · MwSt-pflichtige Schweizer Unternehmen
Ist Vermittler:in ein Schweizer Unternehmen mit Rechtsform Einzelunternehmen, GmbH oder AG und verfügt über eine gültige Schweizer MwSt-Nummer (UID mit MWST-Status), so ist die in §3 genannte Provision (30 % der Provisions-Basis) als Brutto-Betrag inklusive Schweizer MwSt 8.1 % zu verstehen. Vermittler:in stellt die Provision als ordentliche Gutschrift mit MwSt-Ausweis in Rechnung; D&P führt die ausgewiesene MwSt als Vorsteuer ab.
Beispiel-Aufteilung beim 149-CHF-Sale (Brutto-Provision CHF 40.28):
- Netto-Provision (Partner-Anteil): CHF 37.26
- MwSt-Anteil 8.1 % (geht via Gutschrift an Vermittler:in, dort an die ESTV): CHF 3.02
- Brutto-Auszahlung an Vermittler:in: CHF 40.28
Damit ist sichergestellt, dass die Gesamtkosten für D&P bei 30 % der Provisions-Basis liegen, unabhängig vom MwSt-Status der Vermittler:in.
7.3 · Ausländische Vermittler:innen
Bei Vermittler:innen mit Sitz ausserhalb der Schweiz erfolgt die Auszahlung gemäss dem dann anwendbaren Recht (in der Regel ohne CH-MwSt). Vermittler:in ist für die korrekte umsatzsteuerliche Behandlung in ihrem/seinem Land verantwortlich. D&P kann gültige USt-IdNr. zur Dokumentation anfordern.
7.4 · Statuswechsel
Ändert sich der MwSt-Status der Vermittler:in (z. B. neue MwSt-Registrierung, Wegfall der Pflicht), teilt sie/er dies D&P unverzüglich per E-Mail an partner@fivemoves.org mit. Die Anpassung wirkt ab dem Folgemonat der Mitteilung.
Laufzeit und Kündigung
8.1 · Laufzeit
Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er beginnt mit der Aktivierung des Partner-Codes durch D&P.
8.2 · Ordentliche Kündigung
Beide Parteien können diesen Vertrag jederzeit zum Ende des laufenden Kalendermonats ordentlich kündigen. Die Kündigung ist in Textform (E-Mail genügt) an die Gegenpartei zu richten:
- An D&P: partner@fivemoves.org
- An Vermittler:in: die im Partner-Portal hinterlegte E-Mail-Adresse
8.3 · Ausserordentliche Kündigung
D&P kann diesen Vertrag fristlos kündigen bei schwerwiegenden Verstössen gegen die Pflichten der Vermittler:in, insbesondere bei Verstoss gegen §4.4 (Manipulation), §5.1 (Heilversprechen) oder §5.2 (Suchwort-Bidding) sowie bei rechtswidriger Bewerbung.
8.4 · Abwicklung nach Vertragsende
Bereits attributierte Verkäufe, die zum Zeitpunkt der Kündigung innerhalb der laufenden Cookie-Periode (§4.1) liegen, werden bis zur Auszahlung regulär abgerechnet. Mit der Kündigung deaktiviert D&P den Partner-Code; bestehende Tracking-Links führen weiterhin zur FIVE MOVES Seite, lösen aber keine Attribution mehr aus.
Datenschutz
D&P verarbeitet die Stammdaten der Vermittler:in (Name, Anschrift, E-Mail, Zahlungsverbindung, ggf. Firmen- und MwSt-Daten) sowie die im Rahmen der Vermittlungstätigkeit anfallenden Daten (Klicks, Conversions, Provisions-Abrechnungen) zum Zweck der Vertragserfüllung. Details, Rechtsgrundlagen, Speicherdauern und die Rechte der Vermittler:in sind in der Datenschutzerklärung geregelt:
Wettbewerb
10.1 · Keine Wettbewerbsklausel
Vermittler:in darf parallel für andere Anbieter tätig sein, auch wenn diese mit FIVE MOVES im Wettbewerb stehen. D&P macht keine Ausschliesslichkeit geltend.
10.2 · Trennung der Bewerbung
Untersagt ist die Bewerbung kompetitiver Programme im selben Beitrag, in derselben E-Mail oder im selben Video wie die Bewerbung von FIVE MOVES. Die jeweiligen Empfehlungen müssen erkennbar getrennt erfolgen, um die Lauterkeit der Empfehlung zu wahren.
Haftung
11.1 · Haftung der D&P
Die Haftung der D&P gegenüber Vermittler:in ist beschränkt auf die Summe der in den der Anspruchsentstehung vorangehenden zwölf (12) Monaten an Vermittler:in ausgezahlten Provisionen.
11.2 · Ausschluss indirekter Schäden
D&P haftet nicht für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden, Datenverluste oder Ansprüche Dritter, soweit dies nach Schweizer Recht zulässig ausgeschlossen werden kann.
11.3 · Ausnahmen
Die Haftungsbeschränkungen nach §11.1 und §11.2 gelten nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Personenschäden sowie bei Ansprüchen, deren Beschränkung nach zwingendem Recht ausgeschlossen ist.
11.4 · Freistellung durch Vermittler:in
Vermittler:in stellt D&P von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf Verstössen der Vermittler:in gegen §5 dieses Vertrags beruhen (insbesondere Wettbewerbsverstösse, Markenrechtsverletzungen, unlautere Werbung).
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- Anwendbares Recht: Schweizer Recht, unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Verweisungen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
- Gerichtsstand: ausschliesslicher Gerichtsstand ist Rheinfelden, Kanton Aargau, Schweiz, soweit dies gesetzlich zulässig vereinbart werden kann.
Schlussbestimmungen
13.1 · Schriftform
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform (E-Mail genügt). Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
13.2 · Versionswechsel
D&P kann diesen Vertrag im Sinne einer neuen Version (z. B. v1.1, v2.0) aktualisieren. Eine neue Version wird Vermittler:in mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten per E-Mail an die hinterlegte Adresse zugestellt und im Partner-Portal eingestellt.
Vermittler:in hat folgende Optionen:
- Aktive Annahme beim nächsten Login ins Partner-Portal: dort wird die neue Version zur ausdrücklichen Bestätigung angezeigt. Die Bestätigung wird mit Zeitpunkt und IP-Hash protokolliert (Audit-Trail).
- Konkludente Annahme: Setzt Vermittler:in die Vermittlungstätigkeit nach dem Inkrafttretens-Datum fort (insbesondere Annahme von Provisionen aus Käufen, die nach dem Inkrafttretens-Datum getätigt werden), gilt dies als Annahme der neuen Version.
- Widerspruch oder Kündigung: Innerhalb von 30 Tagen ab Zustellung der neuen Version kann Vermittler:in per E-Mail an partner@fivemoves.org widersprechen oder ordentlich kündigen. In diesem Fall endet das Vertragsverhältnis zum Inkrafttretens-Datum der neuen Version; bereits attribuierte Käufe werden gemäss §8.4 zu Ende abgerechnet.
13.3 · Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen am nächsten kommt.
13.4 · Abtretung
Vermittler:in darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von D&P an Dritte abtreten.
13.5 · Versions-Hash (Audit)
Diese Vertragsversion wird im System unter der Kennung v1.0 geführt. Bei Bewerbung als Partner:in wird die Annahme dieser Version zusammen mit Zeitpunkt und einer kryptografisch gehashten Form der IP-Adresse im System hinterlegt (Audit-Trail). Vermittler:in kann jederzeit eine Kopie dieses Audit-Eintrags bei D&P anfordern.